Führerscheingutachten

Vor Erteilung der Lenkerberechtigung muss jeder Führerscheinwerber gemäß §8 FSG (Führerscheingesetz) der Behörde ein ärztliches Gutachten vorlegen, dass er zum Lenken von Kraftfahrzeugen gesundheitlich geeignet ist.

Diese Untersuchung biete ich Ihnen in meiner Funktion als sachverständiger Arzt gem. §34 FSG in meiner Ordination an. Bitte beachten Sie dafür folgende wichtige Punkte:

  • Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben darf ich nur jene Personen untersuchen und beurteilen, die in den letzten 5 Jahren vor der Untersuchung NICHT in meiner regelmäßigen hausärztlichen Betreuung standen, um eventuelle Befangenheit zu vermeiden. Dies gilt natürlich nicht für Besuche in meiner Ordination wenn z.B. der eigene Hausarzt auf Urlaub ist oder am Wochenende dienstfrei hat.
  • Sollten Sie Brillen oder Kontaktlinsen tragen, benötigen Sie zur Untersuchung eine Bestätigung Ihres Augenarztes oder Optikers über die Dioptrien der Brille oder Kontaktlinsen. Diese Bestätigung darf zum Untersuchungszeitpunkt nicht älter als 6 Monate sein.
  • Bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis zur Untersuchung mit (Reisepass, Personalausweis, Führerschein...).

Ein "Nachbringen" des Ausweises oder der Bestätigung über die Brillenstärke ist leider nicht möglich. In einem solchen Fall darf ich die Untersuchung nicht durchführen.

Ich bitte um eine telefonische Terminvereinbarung zu den Ordinationszeiten unter 07486/8800!